Bringschuld

Die Bringschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bezeichnet eine besondere Form der Leistungserbringung. Im Gegensatz zur Holschuld, bei der der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen muss, obliegt es beim Bringschuldverhältnis dem Schuldner, die Leistung zum Gläubiger zu bringen.

Der Leistungsort und der Erfolgsort einer Bringschuld fallen somit beim Gläubiger zusammen. Dies bedeutet, dass der Schuldner seine Leistung erst dann ordnungsgemäß erbracht hat, wenn er sie am vereinbarten Ort beim Gläubiger angeboten hat.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Bringschuld findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 269 BGB.

Beispiele für Bringschulden:

  • A erwirbt im Onlineshop des B ein Möbelstück "frei Bordsteinkante". Es entsteht eine Bringschuld. Der Vertrag ist erst erfüllt, wenn der B das Möbelstück an der angegebenen Adresse des A auf den Bordstein stellt.
  • A bestellt bei B telefonisch eine Pizza. Der Vertrag ist erst erfüllt, wenn der A die Pizza an der angegebenen Adresse in Empfang nimmt. Solange dies nicht geschehen ist, steht B in einer Bringschuld.

Rechtsfolgen

Der Schuldner trägt das Transportrisiko bis zur Übergabe der Leistung an den Gläubiger. Das bedeutet, dass der Schuldner für Schäden an der Leistung während des Transports haftet, sofern er diese zu vertreten hat. Die Kosten für die Übergabe der Leistung, wie beispielsweise Transportkosten, trägt in der Regel der Schuldner. Dies ergibt sich aus § 448 Abs. 1 BGB für Kaufverträge.

Abgrenzung zur Holschuld und Schickschuld

Die Abgrenzung zwischen Bringschuld, Holschuld und Schickschuld ist für die Bestimmung des Leistungsorts, der Gefahrtragung und der Kostenverteilung von großer Bedeutung. Sie hat Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und kann im Streitfall von erheblicher Bedeutung sein.

Holschuld: Bei der Holschuld hat der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abzuholen.

Schickschuld: Bei der Schickschuld versendet der Schuldner die Leistung an den Gläubiger.