Passiva
Die Passivseite einer Bilanz, auch als Passiva bezeichnet, repräsentiert die gesamten Finanzierungsquellen eines Unternehmens. Sie zeigt, woher ein Unternehmen die Mittel für seine wirtschaftlichen Aktivitäten bezieht und welche finanziellen Verpflichtungen bestehen. Das Verständnis der Passiva ist fundamental für die Analyse der Finanzierungsstruktur und der finanziellen Stabilität eines Unternehmens.
Grundlagen
Die Passiva bilden die rechte Seite der Bilanz und beantworten die zentrale Frage: "Woher stammen die Mittel des Unternehmens?" Sie zeigen die Kapitalherkunft in all ihren Erscheinungsformen, vom Eigenkapital bis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Dabei folgt die Gliederung dem Prinzip der steigenden Fälligkeit, was bedeutet, dass das zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehende Eigenkapital zuerst aufgeführt wird, gefolgt von den mittel- und kurzfristigen Finanzierungsquellen. Dieses Ordnungsprinzip ermöglicht es Analysten und Stakeholdern, die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens schnell zu erfassen und zu bewerten.
Die Analyse der Passivstruktur liefert wichtige Erkenntnisse über die finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit eines Unternehmens. Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote oder der Verschuldungsgrad ermöglichen Vergleiche zwischen Unternehmen und über die Zeit. Die Passivseite bildet auch die Basis für wichtige finanzwirtschaftliche Kennzahlen wie die Fremdkapitalkosten oder die Gesamtkapitalrentabilität.
Eigenkapital
Das Eigenkapital steht an erster Stelle der Passiva und umfasst die von den Eigentümern zur Verfügung gestellten sowie die durch die Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Mittel. Es gliedert sich in verschiedene Komponenten: Das gezeichnete Kapital repräsentiert die Einlagen der Gesellschafter. Die Kapitalrücklagen entstehen etwa aus Agiobeträgen bei der Ausgabe von Anteilen. Die Gewinnrücklagen umfassen thesaurierte Gewinne, während der Bilanzgewinn oder -verlust das aktuelle Jahresergebnis sowie vorgetragene Ergebnisse darstellt.
Fremdkapital
Das Fremdkapital charakterisiert sich durch seine zeitliche Befristung und Rückzahlungsverpflichtung. Es beginnt mit den Rückstellungen, die für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste gebildet werden. Die Verbindlichkeiten umfassen konkrete Zahlungsverpflichtungen wie Bankkredite, Anleihen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten stellen im Voraus vereinnahmte Erträge dar, die wirtschaftlich erst der Folgeperiode zuzurechnen sind.
Bewertung der Passiva
Die Bewertung der Passiva zur Bilanzerstellung folgt strengen Regeln und Grundsätzen. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Rückstellungen erfordern eine Bewertung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen. Bei langfristigen Rückstellungen ist eine Abzinsung vorzunehmen, um den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen.
Ansatzpflicht und Ansatzverbot
Nicht jede finanzielle Verpflichtung darf oder muss in der Bilanz passiviert werden. Die Passivierungspflicht setzt voraus, dass eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht und eine wirtschaftliche Belastung wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten, bei denen der Eintritt der Verpflichtung unwahrscheinlich ist, werden nicht bilanziert, sondern im Anhang angegeben.