Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Aktionäre sind dabei Inhaber dieser Aktien und haben im Allgemeinen nur bis zur Höhe ihrer Einlage ein Haftungsrisiko. Die AG ist eine der gängigsten Rechtsformen für börsennotierte Unternehmen und zeichnet sich durch eine klare Trennung von Eigentum und Leitung sowie durch ihre Fähigkeit aus, Kapital durch den Verkauf von Aktien zu beschaffen.

Steckbrief

Abkürzung AG
Firmierung Frei wählbar mit Zusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG"
Klassifikation Körperschaft des privaten Rechts, juristische Person
Gesellschaftsform Kapitalgesellschaft
Kaufmannseigenschaft Formkaufmann
Gegenstand Jeder gesetzlich zulässige Zweck
Errichtung Durch notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag
Entstehung Zeitpunkt Eintragung in das Handelsregister
Rechtsfähigkeit Voll rechtsfähig
Rechtsgrundlage Aktiengesetz (AktG)
Organe Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat
Mindestkapital 50.000€
Haftung Teilhaftung der Aktionäre in Höhe der Kapitaleinlage
Varianten Börsennotierte AG, nicht börsennotierte AG

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist die AG im Aktiengesetz (AktG) geregelt, welches sämtliche Vorschriften von der Gründung bis zur Liquidation der Gesellschaft enthält. Dabei setzt das AktG Mindeststandards, um die Interessen der Aktionäre, Gläubiger und der Öffentlichkeit zu schützen.

Gründung und Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro erforderlich. Dieses Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die entweder als Namensaktien oder Inhaberaktien ausgegeben werden können. Die Gründung selbst ist ein komplexer Prozess, der eine Satzung, einen Gründungsbericht und eine Prüfung durch einen Notar erfordert. Nach der Gründung muss die AG ins Handelsregister eingetragen werden.

Organe

Die AG verfügt über drei Hauptorgane:

  • Vorstand: Ist für die Geschäftsführung zuständig und vertritt die AG nach außen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht.
  • Aufsichtsrat: Überwacht und berät den Vorstand. Er wird in der Regel durch die Hauptversammlung gewählt, wobei in Deutschland gemäß dem Mitbestimmungsgesetz auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen müssen.
  • Hauptversammlung: Ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Hier werden unter anderem der Jahresabschluss festgestellt, Dividenden beschlossen und Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt.

Rechte und Pflichten der Aktionäre

Aktionäre haben verschiedene Rechte, darunter:

  • Stimmrecht: In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß seinem Anteil am Grundkapital abstimmen.
  • Informationsrecht: Aktionäre haben das Recht, Informationen über die AG und ihre Geschäfte zu erhalten.
  • Dividendenrecht: Bei positivem Geschäftsergebnis können Aktionäre eine Dividende erhalten.
  • Bezugsrecht: Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die bestehenden Aktionäre das Recht, diese Aktien zu einem bestimmten Verhältnis zu kaufen.

Die Hauptpflicht des Aktionärs ist die Leistung der Einlage.

Vorteile und Nachteile einer AG

Vorteile:

  • Kapitalbeschaffung: Durch den Verkauf von Aktien können erhebliche Geldmittel eingeworben werden.
  • Begrenzte Haftung: Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.
  • Übertragbarkeit von Anteilen: Aktien können leicht übertragen und gehandelt werden, insbesondere an Börsen.

Nachteile:

  • Hoher Gründungsaufwand: Die Gründung einer AG ist komplex und mit Kosten verbunden.
  • Starke Regulierung: Eine AG unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften, insbesondere wenn sie börsennotiert ist.
  • Öffentlichkeitszwang: Die AG muss bestimmte Informationen veröffentlichen, was zu einem Verlust an Geschäftsgeheimnissen führen kann.

Fazit

Die Aktiengesellschaft ist eine attraktive Rechtsform für große Unternehmen, die einen einfachen Zugang zum Kapitalmarkt benötigen und die Vorteile einer klaren Trennung von Eigentum und Leitung des Unternehmens nutzen möchten. Trotz ihrer Vorteile und ihrer Beliebtheit, insbesondere bei börsennotierten Unternehmen, bringt sie auch eine Reihe von Herausforderungen und Verpflichtungen mit sich, die bei anderen Rechtsformen nicht existieren oder zumindest wesentlich einfacher gelöst werden können.