Rechtsformen
Die Rechtsform beschreibt den aktiv gewählten oder Kraft Gesetz erhaltenen juristischen Rahmen einer Unternehmung. Im klassischen Sinne wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden, wobei erstere den Zusammenschluss natürlicher Personen darstellen, letztere definieren eigene juristische Personen, an deren Eigenkapital wiederum andere natürliche oder juristische Personen beteiligt sein können. Abseits dessen gibt es noch einige Sonder- und Mischformen.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Das Einzelunternehmen stellt die einfachste Form der Unternehmensführung dar. Der Einzelunternehmer führt sein Geschäft allein und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Kleinstunternehmen und Freiberufler, da sie mit geringem Verwaltungsaufwand und ohne Mindestkapital gegründet werden kann. Die unbeschränkte persönliche Haftung stellt allerdings ein erhebliches Risiko dar.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Sie kommt häufig bei temporären Projektgemeinschaften oder kleinen Gemeinschaftsunternehmen zum Einsatz. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Weiterentwicklung der GbR für den kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wie bei der GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt, jedoch bietet die OHG durch ihre klare rechtliche Struktur Vorteile bei größeren Geschäftsvolumina. Die Kommanditgesellschaft (KG) ermöglicht eine Differenzierung der Haftung: Während mindestens ein Komplementär unbeschränkt haftet, ist die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt. Diese Struktur eignet sich besonders, wenn externe Investoren beteiligt werden sollen, ohne ihnen Geschäftsführungsbefugnisse einzuräumen.
Kapitalgesellschaften
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die häufigste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland. Sie erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt der Körperschaftsteuer.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch "Mini-GmbH" genannt, wurde als Variante der GmbH eingeführt. Sie kann mit einem Mindestkapital von einem Euro gegründet werden, muss aber jährlich 25% des Gewinns in eine Rücklage einstellen, bis das Mindestkapital einer regulären GmbH erreicht ist. Die Aktiengesellschaft (AG) ist die klassische Rechtsform für große Unternehmen. Sie erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro und zeichnet sich durch eine komplexe Organisationsstruktur mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung aus. Die AG ermöglicht die Kapitalbeschaffung über die Börse und eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf.
Mischformen und Sonderformen
Die GmbH & Co. KG verbindet die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft. Bei dieser Konstruktion ist eine GmbH der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) einer KG. Dadurch wird faktisch eine Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten erreicht, während die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft erhalten bleiben.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine besondere Rechtsform, die auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet ist. Sie eignet sich besonders für kooperative Wirtschaftsformen und zeichnet sich durch demokratische Entscheidungsstrukturen aus. Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung eine Stimme.
Steuerliche Aspekte
Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer, wobei die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, während die Ausschüttungen an die Gesellschafter der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Bei Personengesellschaften können Verluste mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden, was bei Kapitalgesellschaften nicht möglich ist. Die Gewerbesteuer wird bei Personengesellschaften teilweise auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet.
Haftung und Risikomanagement
Die Haftungsfrage ist oft entscheidend für die Wahl der Rechtsform. Während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet, ist die Haftung bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Allerdings gibt es auch bei beschränkter Haftung Ausnahmen: Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Zudem durchbrechen Banken die Haftungsbeschränkung häufig durch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Organisationsstruktur und die Vertretungsbefugnisse unterscheiden sich je nach Rechtsform erheblich. In Personengesellschaften sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.
Bei Kapitalgesellschaften ist die Geschäftsführung stärker formalisiert. Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten, die AG durch den Vorstand. Die Aktiengesellschaft muss zudem einen Aufsichtsrat bestellen, der den Vorstand überwacht.
Flexibilität und Übertragbarkeit
Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer Flexibilität bei Anteilsübertragungen und Nachfolgeregelungen. Während Aktien börsennotierter Gesellschaften frei handelbar sind, erfordert die Übertragung von GmbH-Anteilen notarielle Beurkundung.
Bei Personengesellschaften sind Anteilsübertragungen oft an die Zustimmung der anderen Gesellschafter gebunden. Dies kann die Nachfolgeplanung erschweren, bietet aber auch Schutz vor unerwünschten Gesellschafterwechseln.