Prokura
Die Prokura stellt eine besondere Form der Vollmacht dar, die in Handelsgesellschaften eine zentrale Rolle spielt. Sie ermächtigt eine oder mehrere Personen, das Unternehmen nach außen hin zu vertreten und Rechtsgeschäfte in dessen Namen vorzunehmen. Die Prokura ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen.
Arten der Proukra
Die Einzelprokura ermächtigt eine einzelne Person, das Unternehmen allein zu vertreten. Diese Person ist somit berechtigt, in nahezu allen Rechtsgeschäften, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören, für das Unternehmen zu handeln.
Die Gesamtprokura hingegen überträgt die Vertretungsmacht auf mehrere Personen gemeinsam. Rechtsgeschäfte können in diesem Fall nur durch das Zusammenwirken aller Prokuristen wirksam vorgenommen werden. Diese Form der Prokura dient häufig dazu, eine höhere Sicherheit bei der Vertretung des Unternehmens zu gewährleisten.
Die Filialprokura ist eine spezielle Form der Prokura, die für bestimmte Niederlassungen oder Filialen eines Unternehmens erteilt wird. Der Filialprokurist ist ausschließlich für die Vertretung dieser Niederlassung befugt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Prokura sind im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. § 48 HGB regelt die Erteilung der Prokura und deren Umfang. Grundsätzlich berechtigt die Prokura zu allen Rechtsgeschäften, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören. Dies umfasst sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Geschäfte. Allerdings können die Vertretungsbefugnisse durch den Gesellschaftsvertrag oder durch eine Eintragung im Handelsregister eingeschränkt werden.
Bedeutung
Die Prokura hat in Unternehmen eine wichtige Funktion. Sie ermöglicht eine effiziente Geschäftsabwicklung, indem sie die Geschäftsführung entlastet. Operative Aufgaben können dadurch von der Geschäftsführung an vertrauenswürdige Mitarbeiter delegiert werden, die mit ihrer Vertretungsbefugnis im Namen des Unternehmens handlungsfähig sind.
Dadurch können Prokuristen Unternehmen bspw. bei Verhandlungen vertreten und Verträge abschließen, ohne dass die Geschäftsführung aktiv in diese Prozesse eintreten oder beteiligt sein muss. Dies wäre zwar auch durch gewisse Vollmachten möglich, jedoch müssten diese den speziellen Zweck umfassen und dem Gegenüber vorgelegt werden, während die Prokura öffentlich und transparent im Handelsregister vermerkt wird.
Risiken
Trotz der vielen Vorteile birgt die Prokura auch Risiken für Unternehmen und Prokuristen. So besteht für das Unternehmen durch die Erweiterung des Kreises vertretungsberechtigter Personen ein höheres Risiko für folgenschwere Fehlentscheidungen. Die weitreichenden Befugnisse eines Prokuristen können missbraucht werden, um persönliche Interessen zu verfolgen. Zudem entstehen auf der Seite des Prokuristen ebenfalls Risiken, da die Prokura auch eine persönliche Haftung mit sich bringt, ähnlich die der geschäftsführenden Personen.