Stiftung
Die Stiftung stellt eine besondere Rechtsform dar, die sich von klassischen Unternehmensformen deutlich unterscheidet. Als rechtlich selbstständige Organisation widmet sie ein Vermögen dauerhaft einem vom Stifter festgelegten Zweck. Dabei vereint sie wirtschaftliche Aspekte mit gemeinnützigen Zielen und bietet einzigartige Möglichkeiten für langfristiges gesellschaftliches Engagement.
Grundlagen
Eine Stiftung basiert auf dem Prinzip, dass ein Vermögen (das Stiftungskapital) einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Anders als bei anderen Rechtsformen gibt es keine Eigentümer oder Gesellschafter - die Stiftung gehört sich gewissermaßen selbst. Das Stiftungsvermögen muss dabei in seinem Bestand erhalten bleiben, während die erwirtschafteten Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden.
Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese überwacht die Einhaltung des Stiftungszwecks und den Erhalt des Stiftungsvermögens. Die Gründung einer Stiftung ist ein unwiderruflicher Akt - nach der Anerkennung hat selbst der Stifter nur noch eingeschränkte Einflussmöglichkeiten.
Arten von Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Sie genießen umfangreiche steuerliche Vergünstigungen und sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Typische Zwecke sind die Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kultur oder sozialen Projekten.
>Familienstiftungen dienen der Versorgung einer oder mehrerer Familien. Sie ermöglichen die langfristige Bindung von Vermögen an die Familie und können als Instrument der Nachfolgeplanung genutzt werden. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen genießen sie keine besonderen steuerlichen Vorteile.
Unternehmensverbundene Stiftungen verbinden die Stiftungsidee mit unternehmerischer Tätigkeit. Dabei kann die Stiftung entweder selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftung) oder als Beteiligungsträger fungieren (Beteiligungsträgerstiftung). Bekannte Beispiele sind die Robert Bosch Stiftung oder die Bertelsmann Stiftung.
Organisation und Governance
Die Organisationsstruktur einer Stiftung wird durch die Stiftungssatzung festgelegt. Zwingend erforderlich ist ein Vorstand, der die Stiftung leitet und nach außen vertritt. Häufig werden weitere Organe wie ein Kuratorium oder Beirat eingerichtet, die beratende oder kontrollierende Funktionen wahrnehmen.
Die Stiftungssatzung regelt die grundlegenden Aspekte wie Zweck, Vermögensverwaltung und Organstruktur. Sie kann nach der Stiftungsgründung nur unter sehr engen Voraussetzungen geändert werden. Diese Beständigkeit sichert die dauerhafte Erfüllung des Stifterwillens, erfordert aber auch eine sehr sorgfältige Gestaltung bei der Gründung.
Vermögensverwaltung und Stiftungsführung
Das Stiftungsvermögen muss so verwaltet werden, dass es in seinem Bestand erhalten bleibt. Dies erfordert eine vorsichtige Anlagestrategie, die Sicherheit vor Rendite stellt. Gleichzeitig müssen ausreichend Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck erfüllen zu können.
Die Mittelverwendung unterliegt dem Gebot der zeitnahen Verwendung - erwirtschaftete Erträge müssen zeitnah für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Rücklagen dürfen nur in begrenztem Umfang gebildet werden. Bei gemeinnützigen Stiftungen gelten zusätzlich die strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts.
Steuerliche Aspekte
Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, soweit sie nicht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wobei höhere Abzugsbeträge als bei Spenden möglich sind.
Familienstiftungen unterliegen alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer, die eine Erbschaft simuliert. Diese Steuer soll verhindern, dass durch die Überführung von Vermögen in eine Stiftung die Erbschaftsteuer dauerhaft umgangen wird. Die laufenden Erträge der Familienstiftung unterliegen der regulären Besteuerung.
Vor- und Nachteile der Stiftung als Rechtsform
Die Stiftung bietet einzigartige Vorteile für die langfristige Vermögensbindung und Zweckverfolgung. Sie eignet sich besonders für die dauerhafte Sicherung von Unternehmensstrukturen und die generationenübergreifende Verfolgung gemeinnütziger oder familiärer Ziele. Die staatliche Aufsicht gewährleistet eine hohe Stabilität und Vertrauenswürdigkeit.
Andererseits bringt die Stiftungsform auch erhebliche Einschränkungen mit sich. Die starre Struktur und die praktische Unauflösbarkeit können problematisch werden, wenn sich Rahmenbedingungen grundlegend ändern. Der Vermögenserhaltungsgrundsatz begrenzt die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten, und die Gründung erfordert in der Regel ein erhebliches Mindestvermögen.
Aktuelle Entwicklungen und Trends
Der Stiftungssektor verzeichnet in den letzten Jahren ein kontinuierliches Wachstum. Neue Stiftungsformen wie die Verbrauchsstiftung, die ihr Vermögen für den Stiftungszweck aufzehren darf, erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten. Auch die Kombination von unternehmerischer Tätigkeit und gemeinnützigem Engagement gewinnt an Bedeutung.
Die Niedrigzinsphase stellt viele Stiftungen vor Herausforderungen bei der Vermögensanlage. Traditionell ist diese bei Stiftungen eher defensiv und ausgerichtet. Niedrige Zinsen und Kupons von Anleihen werfen niedrigere Renditen ab als sie für den Erhalt des Stiftungsvermögens bei gleichzeitiger Erfüllung des Stiftungszwecks notwendig wären. Dies führt zu einer notwendigen Diversifizierung der Anlagestrategien und der verstärkten Nutzung alternativer Investments von Stiftungen, auf deren Anforderungen und Spezifika die verantwortlichen Personen nicht zwangsläufig vorbereitet sind. Gleichzeitig steigt insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen auch die Bedeutung von Impact Investing, bei dem neben der finanziellen Rendite auch die gesellschaftliche Wirkung im Fokus steht.