Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen stellt die einfachste und ursprünglichste Form eines Unternehmens dar. Es handelt sich um eine Betriebsform, bei der eine einzelne natürliche Person sowohl die alleinige Geschäftsführung als auch die volle Haftung für das Unternehmen trägt. Sie steht im Mittelpunkt des Geschäftsgeschehens und handelt im eigenen Namen.

Steckbrief

Abkürzung Einzelunternehmen
Firmierung Nur mit Eintrag ins Handelsrigister frei wählbar mit Zusatz "e.K.", "e. Kfm." oder "e. Kffr.", ansonsten Namen des Einzelunternehmers
Inhaber Natürliche Person
Kaufmannseigenschaft Abhängig vom Betrieb eines Handelsgewerbes oder eigener Entscheidung (Kannkaufmann)
Gegenstand Jeder gesetzlich zulässige Zweck
Errichtung Durch notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag
Entstehung Zeitpunkt Eintragung in das Handelsregister
Rechtsfähigkeit Nicht rechtsfähig
Rechtsgrundlage Handelsgesetzbuch
Mindestkapital Keines
Haftung Uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit vollem Privatvermögen
Varianten Freiberufliche Einzelunternehmen, gewerbliche Einzelunternehmen

Rechtliche Grundlagen

Das Einzelunternehmen ist vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, und zwar in den Vorschriften, die die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns betreffen. Weiterhin gelten das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in Bezug auf die Buchführungspflichten und handelsrechtliche Bestimmungen, sofern der Einzelunternehmer als Kaufmann einzustufen ist.

Kaufmannseigenschaft

Nicht jedes Einzelunternehmen wird automatisch als "Kaufmann" im rechtlichen Sinne behandelt. Unterschieden wird hier zwischen dem Ist-Kaufmann, Kann-Kaufmann und dem Kleingewerbetreibenden:

  • Ist-Kaufmann (§ 1 HGB): Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann. Das bedeutet, dass er ohne weitere Erklärung alle Pflichten eines Kaufmanns nach HGB hat.
  • Kann-Kaufmann (§ 2 HGB): Wer ein Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist kein Kaufmann. Er kann sich jedoch ins Handelsregister eintragen lassen und wird dann als Kaufmann behandelt.
  • Kleingewerbetreibende: Diese betreiben ein Gewerbe, das keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und sind nicht im Handelsregister eingetragen.

Haftung

Eine der bedeutendsten Eigenschaften des Einzelunternehmens ist die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen, sowohl dem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, kann jedoch durch entsprechende Versicherungen oder andere Absicherungsstrategien gemindert werden.

Firmierung

Der Name des Einzelunternehmens, auch Firma genannt, wird in der Regel aus dem Namen des Inhabers gebildet, kann jedoch auch einen beschreibenden Zusatz enthalten, der auf die Art des Geschäfts hinweist. Eine Eintragung im Handelsregister erfordert den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K.".

Gründung und Beendigung

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen unkompliziert. Es bedarf keines speziellen Gründungsaktes oder einer Eintragung ins Handelsregister (außer bei Ist-Kaufmännern). Der Start des Geschäftsbetriebs genügt. Die Beendigung kann ebenso einfach durch Geschäftsaufgabe erfolgen. Bei eingetragenen Kaufleuten ist eine Löschung im Handelsregister erforderlich.

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Einfache Gründung und Führung
  • Volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit
  • Keine Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen für Kleingewerbetreibende

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung des Inhabers
  • Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung
  • Keine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen

Abgrenzung zu anderen Rechtsformen

Im Gegensatz zu Gesellschaftsformen, wie beispielsweise der GmbH oder der OHG, gibt es beim Einzelunternehmen keine Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Der Inhaber ist das Unternehmen. Dies unterscheidet das Einzelunternehmen auch von den Personengesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen.