Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen stellt die einfachste und ursprünglichste Form eines Unternehmens dar. Es handelt sich um eine Betriebsform, bei der eine einzelne natürliche Person sowohl die alleinige Geschäftsführung als auch die volle Haftung für das Unternehmen trägt. Sie steht im Mittelpunkt des Geschäftsgeschehens und handelt im eigenen Namen.
Steckbrief
Abkürzung | Einzelunternehmen |
Firmierung | Nur mit Eintrag ins Handelsrigister frei wählbar mit Zusatz "e.K.", "e. Kfm." oder "e. Kffr.", ansonsten Namen des Einzelunternehmers |
Inhaber | Natürliche Person |
Kaufmannseigenschaft | Abhängig vom Betrieb eines Handelsgewerbes oder eigener Entscheidung (Kannkaufmann) |
Gegenstand | Jeder gesetzlich zulässige Zweck |
Errichtung | Durch notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag |
Entstehung | Zeitpunkt Eintragung in das Handelsregister |
Rechtsfähigkeit | Nicht rechtsfähig |
Rechtsgrundlage | Handelsgesetzbuch |
Mindestkapital | Keines |
Haftung | Uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit vollem Privatvermögen |
Varianten | Freiberufliche Einzelunternehmen, gewerbliche Einzelunternehmen |
Rechtliche Grundlagen
Das Einzelunternehmen ist vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, und zwar in den Vorschriften, die die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns betreffen. Weiterhin gelten das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in Bezug auf die Buchführungspflichten und handelsrechtliche Bestimmungen, sofern der Einzelunternehmer als Kaufmann einzustufen ist.
Kaufmannseigenschaft
Nicht jedes Einzelunternehmen wird automatisch als "Kaufmann" im rechtlichen Sinne behandelt. Unterschieden wird hier zwischen dem Ist-Kaufmann, Kann-Kaufmann und dem Kleingewerbetreibenden:
- Ist-Kaufmann (§ 1 HGB): Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann. Das bedeutet, dass er ohne weitere Erklärung alle Pflichten eines Kaufmanns nach HGB hat.
- Kann-Kaufmann (§ 2 HGB): Wer ein Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist kein Kaufmann. Er kann sich jedoch ins Handelsregister eintragen lassen und wird dann als Kaufmann behandelt.
- Kleingewerbetreibende: Diese betreiben ein Gewerbe, das keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und sind nicht im Handelsregister eingetragen.
Haftung
Eine der bedeutendsten Eigenschaften des Einzelunternehmens ist die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen, sowohl dem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, kann jedoch durch entsprechende Versicherungen oder andere Absicherungsstrategien gemindert werden.
Firmierung
Der Name des Einzelunternehmens, auch Firma genannt, wird in der Regel aus dem Namen des Inhabers gebildet, kann jedoch auch einen beschreibenden Zusatz enthalten, der auf die Art des Geschäfts hinweist. Eine Eintragung im Handelsregister erfordert den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K.".
Gründung und Beendigung
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen unkompliziert. Es bedarf keines speziellen Gründungsaktes oder einer Eintragung ins Handelsregister (außer bei Ist-Kaufmännern). Der Start des Geschäftsbetriebs genügt. Die Beendigung kann ebenso einfach durch Geschäftsaufgabe erfolgen. Bei eingetragenen Kaufleuten ist eine Löschung im Handelsregister erforderlich.
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Einfache Gründung und Führung
- Volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit
- Keine Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen für Kleingewerbetreibende
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung des Inhabers
- Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung
- Keine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen
Abgrenzung zu anderen Rechtsformen
Im Gegensatz zu Gesellschaftsformen, wie beispielsweise der GmbH oder der OHG, gibt es beim Einzelunternehmen keine Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Der Inhaber ist das Unternehmen. Dies unterscheidet das Einzelunternehmen auch von den Personengesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen.