Personengesellschaft

Personengesellschaften sind Gesellschaftsformen, bei denen sich zwei oder mehr Personen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen. Anders als Kapitalgesellschaften stellen Personengesellschaften keine eigene juristische Person dar, sondern zeichnen sich durch die persönliche Beteiligung und unbeschränkte Haftung ihrer Mitglieder aus. In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Personengesellschaften, die sich in ihren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten unterscheiden.

Merkmale von Personengesellschaften

  • Personenbezogenheit: Im Fokus steht die persönliche Beteiligung der Gesellschafter. Oftmals ist der Wechsel eines Gesellschafters nur mit Zustimmung aller anderen Gesellschafter möglich.
  • Haftung: Bei den meisten Personengesellschaften haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, es gibt jedoch auch Ausnahmen.
  • Fehlende Rechtspersönlichkeit: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind viele Personengesellschaften keine eigenen juristischen Personen. Das hat steuerliche und haftungsrechtliche Auswirkungen.
  • Flexibilität: Personengesellschaftsverträge sind oft flexibler gestaltbar als die strengen Regelungen bei Kapitalgesellschaften.

Deutsche Personengesellschaften

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

    • Definition: Einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn mindestens zwei Personen sich zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, ohne dass es einer besonderen Form bedarf.
    • Haftung: Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
    • Besonderheiten: Oftmals genutzt für kurzfristige Projekte oder wenn keine spezielle Gesellschaftsform gewählt wird. Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG):

    • Definition: Eine Handelsgesellschaft, bei der alle Gesellschafter als Kaufleute gelten. Sie muss im Handelsregister eingetragen werden.
    • Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
    • Besonderheiten: Die OHG ist handelsrechtlich strenger reguliert als die GbR und erfordert Buchführung nach HGB-Standards. Sie ist oft in mittelständischen Handels- und Produktionsbetrieben anzutreffen.
  • Kommanditgesellschaft (KG):

    • Definition: Mischform zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Es gibt mindestens einen Komplementär, der unbeschränkt haftet, und einen oder mehrere Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
    • Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt, während Kommanditisten nur bis zu ihrer vereinbarten Einlage haften.
    • Besonderheiten: Die KG kombiniert die Vorteile der beschränkten Haftung mit der Flexibilität einer Personengesellschaft und ist oft in größeren Familienunternehmen zu finden.

Vor- und Nachteile von Personengesellschaften

  • Flexibilität: Oft weniger formelle Anforderungen und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.
  • Steuerliche Vorteile: Einkünfte werden in der Regel nur auf der Ebene der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip).
  • Direkte Kontrolle: Gesellschafter haben oft direkten Einfluss auf die Geschäftsführung.

Nachteile:

  • Haftungsrisiko: Vor allem bei der OHG und GbR ist das Haftungsrisiko für die Gesellschafter hoch.
  • Kapitalbeschaffung: Es kann schwieriger sein Fremdkapital zu beschaffen, wobei die persönliche Haftung auf Investoren abschreckend wirken kann.
  • Wechselproblematik: Ein Wechsel oder Ausscheiden von Gesellschaftern kann komplizierter sein als bei Kapitalgesellschaften.

Fazit

Personengesellschaften sind besonders im Bereich kleinerer bis mittelgroßer Unternehmungen verbreitet, bei denen eine schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Gründung sowie die persönliche Beteiligung und sofortige Zusammenarbeit der Gesellschafter im Vordergrund steht. Sie bieten Flexibilität und steuerliche Vorteile, bringen jedoch durch die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit dem persönlichen Vermögen auch ein erhöhtes Risiko mit sich.