Externes Rechnungswesen
Buchfürhung
Das externe Rechnungswesen ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Im Rahmen gesetzlicher Regelungen und Pflichten (HGB) versorgt es externe Stakeholder wie Staat, Finanzamt oder Gläubiger mit Informationen über den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens durch Vehikel wie bspw. den Jahresabschluss.
Aufgaben des externen Rechnungswesens
Unternehmen sind nach HGB zu einer ordnungsgemäßen Buchführung und zur Erklärung der wirtschaftlichen Vorfälle innerhalb bestimmter Intervalle an externe Stakeholder verpflichtet.
Adressaten dieses nach „außen“ gerichteten externen Rechnungswesens sind beispielsweise Finanzamt und Staat. Am Ende des abgelaufenen Intervalls besteht die Aufgabe des externen Rechnungswesens darin auf Basis aller wirtschaftlichen Vorfälle den Gewinn bzw. Verlust zu kalkulieren (die Rechnung erfolgt vergangenheitsorientiert und periodisch).
Bestandteile des externen Rechnungswesens
- Finanz- und Nebenbuchhaltung (Buchführung)
- Jahresabschluss
- GuV
- Bilanz, ggf. mit Anhang
- Lagebericht
Wichtig: Das Unternehmen ist gesetzlich zur Führung eines ordnungsgemäßen externen Rechnungswesens verpflichtet.
Unterschiede zum internen Rechnungswesen
Während das externe Rechnungswesen nach „außen“ gerichtet erfolgt, adressiert das interne Rechnungswesen interne Stakeholder wie Geschäftsführung, Vorstand oder Management. Die interne Rechnung erfolgt auf freiwilliger Basis und nach eigenen Maßgaben.