Betriebliches Rechnungswesen

Buchfürhung

1.Überblick

Das betriebliches Rechnungswesen ist ein Überbegriff für die Erfassung und Protokollierung aller im Betrieb anfallenden Zahlungen und Leistungen. Es setzt sich aus dem nach außen gewandten, externen Rechnungswesen und dem nach innen gewandten, internen Rechnungswesen zusammen.

2. Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens

Jedes Unternehmen sieht sich mit diversen Anforderungen unterschiedlicher Stakeholder konfrontiert. Im Interesse aller Stakeholder ist eine verlässliche Datengrundlage, die Einblick in die Aktivitäten des Unternehmens gewährt.

Darunter befinden sich beispielsweise externe wie interne Stakeholder, die eine Datengrundlage vergangener, gegenwärtiger oder zukünftiger Ereignisse erwarten. Folgende zentralen  Aufgaben leiten sich daraus für das betriebliche Rechnungswesen ab:

  • Dokumentation
  • Kontrolle
  • Information
  • Disposition

2.1. Dokumentation

Als eine der vier zentralen Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens dient die Dokumentation der Beweissicherung über Vorgabe durch die zeitliche und sachliche Ordnung von Belegen.

2.2. Information

Das Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet auf Basis der dokumentierten Vorgänge periodisch Rechenschaft gegenüber externen Stakeholdern wie Finanzamt, Eigentümern, Gläubigern etc. abzulegen.

2.3. Kontrolle

Durch die stetige Dokumentation dient das Rechnungswesen als elementares Überwachungs- und Kontrollelement über den wirtschaftlichen Zustand (bspw. Liquidität) des Unternehmens.

2.4. Disposition

Das Rechnungswesen bereitet relevante wirtschaftliche Informationen des Unternehmens für interne Stakeholder auf und verteilt diese als rationale Datengrundlage an die relevanten Stellen innerhalb des Unternehmens.

3. Externes Rechnungswesen

Das Unternehmen erweckt nicht nur Interesse bei Kunden oder Konkurrenten, sondern ist gegenüber externen Stakeholdern wie dem Finanzamt oder des Staates auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB) zu einer ordnungsgemäßen Auflistung aller wirtschaftlichen Aktivitäten verpflichtet. Genannt wird dieses nach „außen“ gerichtete Rechnungswesen „externes Rechnungswesen“, das aus Elementen wie der ordnungsgemäßen Buchführung, sowie des Jahresabschlusses (bspw. GuV, Bilanz) besteht. Am Ende des externen Rechnungswesens steht die Ermittlung des erzielten Gewinns oder Verlustes sowie die daraus abzuleitenden Konsequenzen gegenüber den externen Stakeholdern wie Beispielsweise die zu entrichtenden Steuern.

Bestandteile des externen Rechnungswesens:

  • Finanz- und Nebenbuchhaltung (Buchführung)
  • Jahresabschluss
  • GuV
  • Bilanz, ggf. mit Anhang
  • Lagebericht

Wichtig: Das Unternehmen ist gesetzlich zu einem sachgemäßen externen Rechnungswesen verpflichtet. Die Rechnung erfolgt vergangenheitsorientiert und periodisch.

4. Internes Rechnungswesen

Auch interne Stakeholder sind an einer Erfassung aller für sie relevanten Vorgänge angewiesen. Die entstehenden Daten des internen Rechnungswesens bilden im Idealfall eine transparente, rationale Entscheidungsgrundlage für Abteilungen, Management oder Vorstand. Bestandteile dieses internen Rechnungswesens können dabei bspw. die Kosten- und Leistungsrechnung oder eine Investitionsrechnung sein.

Bestandteile

  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Erfolgsrechnung
  • Investitionsrechnung
  • Planungsrechnung
  • Betriebliche Statistik

Wichtig: Die Erstellung eines internen Rechnungswesens erfolgt auf freiwilliger Basis, nach Maßgabe des Unternehmens und obliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Rechnung kann vergangenheits- wie zukunftsbezogen erfolgen.