Vorzugsaktien
Vorzugsaktien (Preferred Shares) sind eine besondere Aktiengattung, die sich durch spezifische Rechtsmerkmale von Stammaktien unterscheidet. Sie sind im Aktiengesetz (AktG) primär in § 11 Abs. 2 und § 139 geregelt und stellen ein komplexes Finanzinstrument dar, das sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweist.
Zentrale Charakteristika
Der wesentliche Unterschied zu Stammaktien liegt in der Ausgestaltung der Dividendenrechte und der Stimmrechtsstruktur. Vorzugsaktionäre erhalten typischerweise eine bevorzugte Dividendenzahlung, die meist kumulativ oder nicht kumulativ ausgestaltet sein kann. Bei einer kumulativen Ausgestaltung werden nicht ausgezahlte Dividenden in Folgejahren nachgezahlt, während bei nicht kumulativen Vorzugsaktien verfallene Ansprüche erlöschen.
International existieren verschiedene Ausgestaltungen von Vorzugsaktien. In den USA sind wandelbare Vorzugsaktien (Convertible Preferred Stock) verbreitet, die eine Umwandlung in Stammaktien ermöglichen. In Deutschland dominieren klassische Formen mit festen Dividendenrechten.
Dividendenstruktur
Die Dividendenzahlung bei Vorzugsaktien ist häufig eine feste, prozentual definierte Ausschüttung, die unabhängig vom Unternehmensergebnis gezahlt wird. Diese Konstruktion ähnelt Zinszahlungen bei Anleihen, bleibt aber rechtlich Eigenkapital. Für Unternehmen bietet dies den Vorteil einer planbaren Kapitalstruktur, während Investoren eine stabilere Ertragserwartung haben.
Stimmrechtsaspekte
In der Regel sind Vorzugsaktien mit eingeschränkten oder vollständig fehlenden Stimmrechten ausgestattet. Diese Konstellation macht sie für Unternehmen attraktiv, da sie Kapital aufnehmen können, ohne die Unternehmenskontrolle zu gefährden. Allerdings existieren Ausnahmeregelungen, bei denen Stimmrechte unter bestimmten Bedingungen aktiviert werden.
Unternehmensfinanzierung
Für Unternehmen bieten Vorzugsaktien eine flexible Finanzierungsform. Sie ermöglichen Kapitalaufnahme ohne Verwässerung der Unternehmenskontrolle und schaffen Möglichkeiten zur Optimierung der Kapitalstruktur. Die Emission kann gezielt zur Steuerung von Eigenkapitalquoten und Investorenzusammensetzung eingesetzt werden.
Technologische Fortschritte haben die Landschaft der Absatzfinanzierung erheblich verändert. Digitale Plattformen und Lösungen ermöglichen eine schnelle Kreditprüfung, Vertragsabwicklung und Zahlungsabwicklung, wodurch die Kundenerfahrung verbessert und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert wird. Innovative Finanzierungslösungen, wie Peer-to-Peer-Kredite und Blockchain-basierte Systeme, eröffnen neue Möglichkeiten für maßgeschneiderte Finanzierungsangebote.
Anwendungsbeispiele
Die Automobilindustrie nutzt seit langer Zeit verschiedenste Formen der Absatzfinanzierung im B2B wie auch im B2C-Bereicht. Sowohl Hersteller als auch Händler bieten potenziellen Kunden hierbei am Point of Sale verschiedenste Finanzierungslösungen wie bspw. Leasingoptionen oder Ballonkredite an, um unabhängig des aktuell auf Kundenseite vorhandenen Eigenkapitals den Fahrzeugabsatz zu ermöglichen. Ein fünfstelliger Anschaffungspreis schmilzt hierdurch im Konfigurator oftmals auf wenige hundert Euro monatliche Belastung zusammen.
Auch der Einzelhandel im B2C-Bereich bedient sich seit einigen Jahren in wachsendem Ausmaß verschiedenen Arten der Absatzfinanzierung. Galt die Absatzfinanzierung abseits der Automobilindustrie Anfang der 2000er Jahre vornehmlich noch als Finanzinstrument für kapitalintensive Anschaffungen im B2B-Segment, bieten heutzutage vermehrt auch Onlineshops verschiedenste Finanzierungsoptionen auf teilweise die gesamte Produktpalette an. Besonders beliebt sind hierbei Ratenzahlungspläne für hochpreisige Artikel wie bspw. Elektronik. Bei sogenannten 0%-Finanzierungen tritt häufig ein sogenannter "Finanzierungspartner" (meist Banken) als Vertragspartner für die Endkunden in Erscheinung. Diese erwerben vom Händler die Forderung, ähnlich wie beim Factoring. Der Händler nimmt hierbei einen Abschlag innerhalb der Marge in Kauf und kann unmittelbaren Umsatz verbuchen. Die Differenz zwischen des Ankaufspreises dieser Forderung und dem vereinbarten Kaufpreis des Geräts mit dem Endkunden entspricht der Gewinnmarge des Finanzierungspartners, während der Endkunde über die Laufzeit lediglich den Kaufpreis zahlt, den er auch bei einem Sofortkauf in voller Höhe hätte zahlen müssen.