Vorstand
Der Vorstand ist das zentrale Exekutivorgan einer Aktiengesellschaft (AG), das für die operative Führung des Unternehmens verantwortlich ist. Er handelt im Interesse der Gesellschaft und ist gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Die Funktionen, Pflichten und Rechte des Vorstands sind im Aktiengesetz (AktG) verankert, insbesondere in den §§ 76 ff. AktG. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, er vertritt die Gesellschaft nach außen und ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich.
Zusammensetzung und Bestellung
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Mitgliederanzahl: Die Größe und Struktur des Vorstands werden oft von der Größe der AG und der Komplexität ihrer Geschäftsaktivitäten bestimmt. Es kann nur ein Vorstandsmitglied geben, aber auch mehrere. Bei größeren AGs besteht der Vorstand häufig aus mehreren Mitgliedern mit unterschiedlichen Ressorts, wie beispielsweise Finanzen, Marketing oder Produktion.
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Bestellung: Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat. Die Amtszeit beträgt maximal fünf Jahre, wobei eine Wiederbestellung möglich ist.
Aufgaben und Pflichten
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Geschäftsführung: Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Dabei ist er an die Satzung und die vom Aufsichtsrat erteilten Richtlinien gebunden. Er entscheidet über Strategien, investiert, stellt Mitarbeiter ein und trifft alle wesentlichen geschäftlichen Entscheidungen.
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Vertretung der Gesellschaft: Der Vorstand vertritt die AG sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Er ist das "Gesicht" des Unternehmens gegenüber Dritten.
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Rechnungslegung: Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Er muss jährlich einen Jahresabschluss und einen Lagebericht erstellen und dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung vorlegen.
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Berichterstattung: Der Vorstand ist verpflichtet, regelmäßig dem Aufsichtsrat über wichtige Geschäftsereignisse zu berichten.
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Einberufung der Hauptversammlung: Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich die Hauptversammlung der Aktionäre einberufen.
Rechte
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Selbstständige Geschäftsführung: Solange der Aufsichtsrat keine anderslautenden Weisungen gibt, kann der Vorstand das Unternehmen nach eigenem Ermessen führen.
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Ressourcenzugriff: Der Vorstand hat Zugang zu allen Ressourcen des Unternehmens, die er zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung benötigt.
Pflichten und Haftung
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Sorgfaltspflicht: Vorstandsmitglieder müssen ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen. Sie müssen im besten Interesse der Gesellschaft handeln und dürfen keine Gelegenheiten zum persönlichen Vorteil nutzen.
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Verschwiegenheitspflicht: Sie dürfen keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen offenlegen.
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Haftung: Bei Pflichtverletzungen können Vorstandsmitglieder der Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig werden. Eine persönliche Haftung besteht insbesondere dann, wenn sie ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen.
Beziehung zu Aufsichtsrat und Hauptversammlung
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Aufsichtsrat: Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Aufsichtsrat hat das Recht und die Pflicht, den Vorstand zu überwachen und zu beraten. Er kann dem Vorstand bestimmte Geschäfte zur Zustimmung vorlegen oder bestimmte Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen.
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Hauptversammlung: Der Vorstand berichtet der Hauptversammlung über die Geschäftsentwicklung und beantwortet die Fragen der Aktionäre. Die Aktionäre haben jedoch keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorstand.
Vergütung
Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und oft durch ein festes Grundgehalt, variable Bestandteile (z. B. Boni) und Nebenleistungen (z. B. Dienstwagen) bestimmt. In den letzten Jahren ist die Vorstandsvergütung, insbesondere bei großen börsennotierten Gesellschaften, ein umstrittenes Thema geworden, da sie oft als zu hoch oder nicht leistungsgerecht empfunden wird.