Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die Anteile an einer Gesellschaft hält und damit bestimmte Rechte und Pflichten erwirbt. Diese Rolle geht über die bloße Kapitalbeteiligung hinaus und beinhaltet Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen sowie eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft.

Rolle in Unternehmen

In der Betriebswirtschaft stellt der Gesellschafter einen integralen Bestandteil des Unternehmens dar. Als Anteilseigner einer Gesellschaft sind Gesellschafter Investoren, die ihr Kapital bereitstellen, um die Gründung und das Wachstum einer Gesellschaft zu fördern. Sie tragen nicht nur zum Kapitalstock bei, sondern haben auch ein legitimes Interesse an der Unternehmensführung und den erzielten Ergebnissen. Die Art und Weise, wie Gesellschafter ihre Rolle ausfüllen, variiert je nach Gesellschaftsform, Größe des Unternehmens und den individuellen Vereinbarungen, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Auch können Gesellschafter Menschen sein, die keine finanziellen Investitionen sondern sich selbst in das Unternehmen mit einbringen.

Darüber hinaus sind Gesellschafter mehr als nur Kapitalgeber. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Ökosystems das das Unternehmen umgibt und ein zentraler Stakeholder der auf die Geschäftsführung des Unternehmens Einfluss nimmt. Sie haben nicht nur das Potenzial, die finanzielle Richtung eines Unternehmens zu beeinflussen, sondern auch dessen soziale und ethische Praxis.

Rechte

Gesellschafterrechte sind umfassend und vielfältig. Sie umfassen in der Regel:

  1. Informationsrechte: Gesellschafter haben das Recht, über die Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle informiert zu werden.

  2. Stimmrechte: Sie können bei Entscheidungen, die die Gesellschaft betreffen, mitwirken, insbesondere bei wesentlichen Entscheidungen wie Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung.

  3. Recht auf Gewinnbeteiligung: Gesellschafter haben Anspruch auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft, der sich nach dem Umfang ihrer Beteiligung richtet.

Pflichten

Die Pflichten der Gesellschafter sind ebenso bedeutend und können beinhalten:

  1. Einlagepflicht: Gesellschafter sind verpflichtet, ihre zugesagte Einlage zu leisten.

  2. Treuepflicht: Sie sollen im Interesse der Gesellschaft handeln und Konkurrenztätigkeiten vermeiden.

  3. Nachschusspflicht: In manchen Fällen können Gesellschafter verpflichtet sein, über ihre ursprüngliche Einlage hinaus Kapital nachzuschießen.

Unterschiede nach Rechtsform

Es gibt unterschiedliche Typen von Gesellschaftern, je nachdem, welche Rechtsform ein Unternehmen hat:

  1. Gesellschafter einer GbR: In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gesellschafter gleichberechtigte Partner, die sich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes zusammenschließen, die Geschäfte gemeinsam führen und unbeschränkt persönlich haften.

  2. Gesellschafter einer OHG: In einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind die Gesellschafter ebenfalls zur Geschäftsführung berechtigt und haften unbeschränkt, persönlich und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

  3. Gesellschafter einer KG: In einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre, die voll haften und die Geschäfte führen, und Kommanditisten, deren Haftung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt ist.

  4. Gesellschafter einer GmbH: Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Gesellschafter durch Geschäftsanteile an der Gesellschaft beteiligt und haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern nur mit dem jeweiligen Anteil am Stammkapital der GmbH.

  5. Aktionäre einer AG: Aktionäre einer Aktiengesellschaft (AG) besitzen Aktien und haben damit Anteile am Stammkapital der Gesellschaft. Sie haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG und haben Stimmrechte in der Hauptversammlung.

Einfluss auf die Geschäftsführung

Gesellschafter üben auf unterschiedliche Weise Einfluss auf die Unternehmensführung aus. In Start-Ups sowie in kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht die Geschäftsführung meist aus einem oder mehreren Gesellschaftern. Man spricht hier von einem geschäftsführenden Gesellschafter. Auch andere, nicht geschäftsführende Gesellschafter können in übersichtlichen Organisationen oft größeren Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Dies hat oftmals den Hintergrund, dass junge und kleine Unternehmen eher wenige Gesellschafter mit entsprechend bedeutenden Stimmrechten aufweisen. Das "Gewicht der Stimme" ist dadurch wesentlich größer.

In größeren Gesellschaften, wie beispielsweise einer börsennotierten AG, delegieren die Aktionäre die Geschäftsführung an den Vorstand und üben ihren Einfluss hauptsächlich über die Hauptversammlung aus.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Organ, in dem die Gesellschafter ihre Rechte ausüben. Hier werden unter anderem der Jahresabschluss festgestellt, über die Verwendung des Bilanzgewinns entschieden und die Geschäftsführer oder der Vorstand bestellt und kontrolliert.

Gesellschafter in der modernen Unternehmenswelt

In unserer heutigen globalisierten Wirtschaft sind Gesellschafter oft über Ländergrenzen hinweg verteilt. Sie können Privatpersonen, andere Unternehmen oder sogar staatliche Institutionen sein. Die Digitalisierung und neue Formen der Kapitalbeschaffung, wie bspw. das Crowdfunding verändern auch die Rolle und Zusammensetzung der Gesellschafter eines Unternehmens stark im Vergleich zu früheren Unternehmen, die meist eine schmale, oftmals patriarchaisch geprägte Gesellschafterstruktur aufwiesen.