Liquidität

Als Liquidität wird die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts bezeichnet, Zahlungsverpflichtungen betrags-, und termingerecht zu erfüllen. Damit entspricht der Begriff der Liquidität in erster Linie der Zahlungsfähigkeit eines Wirtschaftssubjektes durch die Gegenüberstellung der aktuell verfügbaren Zahlungsmitteln und der aktuell fälligen Verbindlichkeiten (Liquidität 1. Grades). Zur Beurteilung der Liquidität eines Wirtschaftssubjektes können darüber hinaus noch weitere Kennzahlen herangezogen werden um detailliertere Aussagen über die momentane wie zukünftige Zahlungsfähigkeit zu treffen. Ist ein Wirtschaftssubjekt nicht in der Lage seine Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu begleichen spricht man von Zahlungsunfähigkeit. Dieser sogenannte Zeitpunkt der Illiquidität ist insbesondere im Insolvenzrecht von Bedeutung.

Liquide Mittel

Als liquide Mittel werden Zahlungsmittel bezeichnet, auf die ein unmittelbarer Zugriff zur Begleichung einer Verbindlichkeit erfolgen kann. Dies kann ein Kassenbestand in Bargeld oder Bankguthaben sein. Die Summe der Verfügbaren liquiden Mittel wird als Liquiditätspolster bezeichnet. Unternehmen mit hoher Planungsunsicherheit sind nur durch entsprechend groß dimensionierte Liquiditätspolster in der Lage eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Besteht hingegen eine hohe Planungssicherheit kann das Liquiditätspolster entsprechend kleiner dimensioniert und die liquiden Mittel in Umlauf-, oder Anlagevermögen investiert werden.

Liquidität von Vermögensgegenständen

Als erweiterte Definition der Liquidität beschreibt diese die sogenannte „Geldnähe“ von Vermögensgegenständen. Die Liquidität eines Vermögensgegenstandes zeigt dabei an wie schnell dieser liquidiert, also in liquide Mittel umgewandelt werden kann. Besonders liquide Vermögensgegenstände sind dabei bestehende Forderungen gegenüber Kunden. Weniger liquide Vermögensgegenstände stellen hingegen Immobilien oder Maschinen dar, da der Betrag der tatsächlich zu erzielenden liquiden Mittel unklar ist und die Liquidation längere Zeiträume in Anspruch nimmt.

Absteigende Beurteilung von Vermögenswerten nach Liquidität (Geldnähe)

  • Zahlungsmittel (Bargeld, Bankguthaben)
  • Forderungen
  • Warenbestände, Fertigfabrikate
  • Rohstoffe, Halbfabrikate
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen, Patente, Schutzrechte

Liquidität in der Finanzplanung

Die Herausforderung in der Finanzplanung eines Unternehmens besteht darin, einen möglichst optimalen Kompromiss zwischen Gewinnmaximierung und finanziellem Gleichgewicht zu finden. Die Anlage eines Liquiditätspolsters vermindert zwar das Insolvenzrisiko, verhindert jedoch gleichzeitig die Erzielung von Gewinnen oder Zinsen durch Investition des Betrags.

Überliquidität

Zahlungsmittelbestand (ZMB) > Geplanter ZMB

Entgehende Gewinne oder Zinsen

Maßnahmen: Investitionen in Umlauf-, oder Anlagevermögen, Kapitalrückführung

Idealliquidität

Zahlungsmittelbestand (ZMB) = geplanter ZMB

Keine Maßnahmen notwendig.

Unterliquidität

ZMB < geplanter ZMB

Erhöhtes Insolvenzrisiko durch fehlendes Liquiditätspolster.

Maßnahmen: Rückstellung geplanter Investitionen, Liquidierung von Umlauf-, Anlagevermögen, Kapitalzuführung

Liquiditätskennzahlen

Liquidität 1. Grades = Zahlungsmittel (ZM) / kurzfristige Verbindlichkeiten (kV) (%)

Liquidität 2. Grades = ZM + kurzfristige Forderungen (kF) / kurzfristige Verbindlichkeiten (%)

Liquidität 3. Grades = ZM + kF + Vorräte / kurzfristige Verbindlichkeiten

Die Liquiditätskennzahlen erlauben zwar eine momentane Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens, erlauben jedoch keinerlei Rückschluss auf das zukünftige Insolvenzrisiko eines Unternehmens, da sie sich ausschließlich auf einen definierten Zeitpunkt beziehen. Selbst bei einer Liquidität 1. Grades von 100% können kurze Zeit später fällige Verbindlichkeiten oder eintretende Probleme bei der Bereitstellung liquider Mittel eine umgehende Zahlungsunfähigkeit zur Folge haben.